Ehrenkodex

Allgemeines

Die Vereinsinteressen werden von allen Mitgliedern nach außen repräsentiert. Die Mitglieder verpflichten sich, den Gemeinschaftsinteressen zu dienen, ohne daraus persönlichen materiellen Nutzen auf Kosten anderer zu ziehen. Der Ehrenkodex gilt für alle Mitglieder des ANNRW, die entweder in Einzelpraxis arbeiten oder die sich in OP-Zentren, Gemeinschaftspraxen oder anderen Kooperationen assoziiert haben.

Bei Aufnahme neuer Mitglieder wird der Ehrenkodex diesen zugänglich gemacht.

Der Ehrenkodex ist von allen Mitgliedern verbindlich einzuhalten. Entscheidungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung müssen von allen Mitgliedern in der praktischen Umsetzung mitgetragen werden. Die Mitglieder verpflichten sich, innerhalb des Netzes aktive Abwerbung zu unterlassen.

Wendet sich ein mit einem anderen Anästhesisten/einer anderen Anästhesistin kooperierender Operateur an eine/n Anästhesisten/in des Netzes, so verpflichtet sich das Mitglied, den/die betroffene/-n Kollegen/in zu informieren und eine Klärung, wenn möglich unter Einbeziehung des Operateurs, herbei zu führen. Ein direktes Gespräch zwischen den beiden Anästhesisten soll geplant werden, bevor eine Vereinbarung zwischen dem „neuen" Anästhesisten und dem Operateur getroffen wird. Die Inhalte des Meinungsaustauschs dürfen nicht an andere Mitglieder weitergeleitet werden, solange keine ausdrückliche Freigabe vorliegt. Ein Gespräch nur mit dem Operateur wird als nicht ausreichend angesehen. Ein fairer und kollegialer Umgang mit gegenseitigem Verständnis ist zwingend erforderlich.

Die Regelung gilt auch dann, wenn seitens eines Operateurs versucht wird, zu Netzmitgliedern Kontakt aufzunehmen, obwohl der Operateur bereits mit einem anderen Netzmitglied zusammenarbeitet.

Bei offensichtlichem Ignorieren der Verhaltensregeln findet eine kritische Würdigung durch den Vorstand statt: dieser kann ein Ausschlussverfahren einleiten.

Maßnahmen

Zur Lösung eines Konflikts bietet sich mindestens ein Mitglied des Vorstands zu einer „Mediation" zwischen den Beteiligten unter zusätzlicher Einbeziehung eines nicht Beteiligten an. Sollte es hierbei zu keiner Lösung kommen, so wird das Schlichtungsgremium laut Satzung angerufen.
Im Rahmen der Mediation werden vertraulich dargelegt:
  • Namen aller Beteiligten (Operateur/e, Anästhesist/in)
  • Details zum Streitverhalt (bestehende Vereinbarung/en, Verträge inklusive finanzieller Inhalte)
  • bei Änderungen werden die Angaben aktualisiert (z.B. neue/r Operateur/e und/oder Änderungen bestehender Vereinbarungen)
Zugang zu den personenbezogenen bzw. vorstehend genannten Daten hat nur der Vorstand.

Vertretungen

Bei Vertretungstätigkeit am Arbeitsplatz eines Mitglieds ist auf kollegiales und loyales Verhalten zu achten. Von diskreditierenden Aussagen vor dem Operateur und Abwerbungen ist Abstand zu nehmen: Nur nach Rücksprache und in gegenseitigem Einvernehmen kann die Übernahme von Anästhesietätigkeiten in operativen Praxen der Facharztkollegen erfolgen. Einmal zugesagte Vertretungen müssen übernommen werden.

Honorarvereinbarungen

Bei Honorarvereinbarungen mit Patienten und / oder Kooperationspartnern sollen die vom Verein empfohlenen Richtgrößen und evtl. bestehende Musterverträge Beachtung finden. Die Vergütung richtet sich nach den allgemein gültigen und auf dem Markt üblichen Preisen. Dumping-Angebote oder Sonderabsprachen zwischen Operateur und Anästhesist sollen explizit keine Anwendung finden.

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